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   LAG Hessen, 30.06.2023 - 8 Sa 388/22   

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LAG Hessen, 30.06.2023 - 8 Sa 388/22 (https://dejure.org/2023,19320)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30.06.2023 - 8 Sa 388/22 (https://dejure.org/2023,19320)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30. Juni 2023 - 8 Sa 388/22 (https://dejure.org/2023,19320)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 626 BGB

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 626 BGB

  • rechtsportal.de

    § 626 BGB
    Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in der Berufungsbegründung; Wichtiger Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB ; Rechtfertigung einer Verdachtskündigung; Darlegungslast des kündigenden Arbeitgebers

Verfahrensgang

  • ArbG Offenbach - 3 Ca 255/21
  • LAG Hessen, 30.06.2023 - 8 Sa 388/22
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 30.06.2023 - 8 Sa 388/22
    Eine Verdachtskündigung kann gerechtfertigt sein, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (st. Rspr., vgl. z.B. BAG 24.5.2012 - 2 AZR 206/11, NZA 2013, 137 m. w. N.).

    Entscheidend sind der Verstoß gegen vertragliche Haupt- oder Nebenpflichten und der mit ihm verbundene Vertrauensbruch (vgl. BAG 24.5.2012 - 2 AZR 206/11, NZA 2013, 137).

    Im Strafverfahren gewonnene Erkenntnisse oder Handlungen der Strafverfolgungsbehörden können die Annahme, der Arbeitnehmer habe die Pflichtverletzung begangen, allenfalls verstärken (vgl. BAG 24.5.2012 - 2 AZR 206/11, NZA 2013, 137, Rn. 25).

    Ebenso wie bei der Kündigung wegen einer aus Sicht des Arbeitgebers erwiesenen Tat, bei der eine strafgerichtliche Verurteilung für sich genommen nicht ausreicht, die Kündigung zu rechtfertigen, sind die Gerichte für Arbeitssachen auch bei der Verdachtskündigung gehalten, den Sachverhalt im Kündigungsschutzprozess im Rahmen des Parteivorbringens selbst aufzuklären und zu bewerten (vgl. BAG 24.5.2012 - 2 AZR 206/11, NZA 2013, 137).

  • BAG, 27.01.2021 - 10 AZR 512/18

    Sozialkassenverfahren des Gerüstbaugewerbes - Erstellen mobilerBühnen

    Auszug aus LAG Hessen, 30.06.2023 - 8 Sa 388/22
    Erforderlich ist eine hinreichende Darstellung der Gründe, aus denen sich die Rechtsfehlerhaftigkeit der angefochtenen Entscheidung ergeben soll (BAG 27. Januar 2021 - 10 AZR 512/18 - Rn. 15 m.w.N.).

    Die Berufungsbegründung muss aber auf den Streitfall zugeschnitten sein und im Einzelnen erkennen lassen, in welchen Punkten rechtlicher oder tatsächlicher Art und aus welchen Gründen das angefochtene Urteil fehlerhaft sein soll (st. Rspr. des BAG, z.B. BAG 27. Januar 2021 - 10 AZR 512/18 - Rn. 15 m. w. N.; 14. März 2017 - 9 AZR 54/16 - Rn. 10; 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09 - Rn. 14; vgl. auch BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 11).

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder es zu wiederholen (st. Rspr. des BAG, z.B. BAG 27. Januar 2021 - 10 AZR 512/18 - Rn. 15; 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - Rn. 27 m. w. N., BAGE 169, 72; 14. März 2017 - 9 AZR 54/16 - Rn. 10; 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09 - Rn. 14; 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 11).

  • ArbG Gießen, 24.06.2022 - 3 Ca 255/21
    Auszug aus LAG Hessen, 30.06.2023 - 8 Sa 388/22
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach vom 14. Dezember 2021 - Az.3 Ca 255/21 -teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

    das am 14. Dezember 2021 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach - 3 Ca 255/21 - teilweise abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach vom 14. Dezember 2021- Az. 3 Ca 255/21 - ist zulässig.

  • BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 552/09

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Hessen, 30.06.2023 - 8 Sa 388/22
    Deshalb hat der Berufungskläger die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und mit welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (st. Rspr. des BAG, z.B. BAG 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - Rn. 27, BAGE 169, 72; 14. März 2017 - 9 AZR 54/16 - Rn. 10; 11. Juni 2013 - 9 AZR 855/11 - Rn. 16; 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09 - Rn. 14; vgl. auch BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 11).

    Die Berufungsbegründung muss aber auf den Streitfall zugeschnitten sein und im Einzelnen erkennen lassen, in welchen Punkten rechtlicher oder tatsächlicher Art und aus welchen Gründen das angefochtene Urteil fehlerhaft sein soll (st. Rspr. des BAG, z.B. BAG 27. Januar 2021 - 10 AZR 512/18 - Rn. 15 m. w. N.; 14. März 2017 - 9 AZR 54/16 - Rn. 10; 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09 - Rn. 14; vgl. auch BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 11).

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder es zu wiederholen (st. Rspr. des BAG, z.B. BAG 27. Januar 2021 - 10 AZR 512/18 - Rn. 15; 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - Rn. 27 m. w. N., BAGE 169, 72; 14. März 2017 - 9 AZR 54/16 - Rn. 10; 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09 - Rn. 14; 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 11).

  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 813/09

    Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift

    Auszug aus LAG Hessen, 30.06.2023 - 8 Sa 388/22
    Deshalb hat der Berufungskläger die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und mit welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (st. Rspr. des BAG, z.B. BAG 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - Rn. 27, BAGE 169, 72; 14. März 2017 - 9 AZR 54/16 - Rn. 10; 11. Juni 2013 - 9 AZR 855/11 - Rn. 16; 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09 - Rn. 14; vgl. auch BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 11).

    Die Berufungsbegründung muss aber auf den Streitfall zugeschnitten sein und im Einzelnen erkennen lassen, in welchen Punkten rechtlicher oder tatsächlicher Art und aus welchen Gründen das angefochtene Urteil fehlerhaft sein soll (st. Rspr. des BAG, z.B. BAG 27. Januar 2021 - 10 AZR 512/18 - Rn. 15 m. w. N.; 14. März 2017 - 9 AZR 54/16 - Rn. 10; 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09 - Rn. 14; vgl. auch BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 11).

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder es zu wiederholen (st. Rspr. des BAG, z.B. BAG 27. Januar 2021 - 10 AZR 512/18 - Rn. 15; 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - Rn. 27 m. w. N., BAGE 169, 72; 14. März 2017 - 9 AZR 54/16 - Rn. 10; 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09 - Rn. 14; 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 11).

  • BAG, 14.03.2017 - 9 AZR 54/16

    Unzulässige Berufung - Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Hessen, 30.06.2023 - 8 Sa 388/22
    Deshalb hat der Berufungskläger die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und mit welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (st. Rspr. des BAG, z.B. BAG 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - Rn. 27, BAGE 169, 72; 14. März 2017 - 9 AZR 54/16 - Rn. 10; 11. Juni 2013 - 9 AZR 855/11 - Rn. 16; 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09 - Rn. 14; vgl. auch BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 11).

    Die Berufungsbegründung muss aber auf den Streitfall zugeschnitten sein und im Einzelnen erkennen lassen, in welchen Punkten rechtlicher oder tatsächlicher Art und aus welchen Gründen das angefochtene Urteil fehlerhaft sein soll (st. Rspr. des BAG, z.B. BAG 27. Januar 2021 - 10 AZR 512/18 - Rn. 15 m. w. N.; 14. März 2017 - 9 AZR 54/16 - Rn. 10; 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09 - Rn. 14; vgl. auch BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 11).

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder es zu wiederholen (st. Rspr. des BAG, z.B. BAG 27. Januar 2021 - 10 AZR 512/18 - Rn. 15; 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - Rn. 27 m. w. N., BAGE 169, 72; 14. März 2017 - 9 AZR 54/16 - Rn. 10; 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09 - Rn. 14; 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 11).

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 700/15

    Sonderkündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Hessen, 30.06.2023 - 8 Sa 388/22
    Die Anhörung soll dem Personalrat nicht die selbständige - objektive - Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit der beabsichtigten Kündigung, sondern gegebenenfalls eine Einflussnahme auf die Willensbildung des Dienstherrn ermöglichen (vgl. BAG 22.9.2016 - 2 AZR 700/15 m. w. N.).

    Schildert er dem Personalrat bewusst einen solchen irreführenden Kündigungssachverhalt, der sich bei der Würdigung durch den Betriebsrat zum Nachteil des Arbeitnehmers auswirken kann, ist die Anhörung unzureichend und die Kündigung unwirksam (vgl. BAG 22.9.2016 - 2 AZR 700/15, juris m. w. N.).

  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB -

    Auszug aus LAG Hessen, 30.06.2023 - 8 Sa 388/22
    Sie können im Übrigen bei der Frage Bedeutung gewinnen, zu welchem Zeitpunkt eine Verdachtskündigung ausgesprochen werden soll, und deshalb für die Einhaltung der Zweiwochenfrist von Bedeutung sein (vgl. BAG 27.1. 2011 - 2 AZR 825/09, NZA 2011, 798).

    Angesichts der Schwere der Pflichtverletzungen, deren sich der Kläger verdächtig gemacht hat, war deren - auch nur erstmalige - Hinnahme durch die Beklagte offensichtlich ausgeschlossen (vgl. BAG 27.01.2022 - 2 AZR 825/09 m. w. N.).

  • BAG, 10.12.2019 - 3 AZR 122/18

    Betriebsrentenanpassungsprüfung - Ausschluss bei Pensionskassenrente mit

    Auszug aus LAG Hessen, 30.06.2023 - 8 Sa 388/22
    Deshalb hat der Berufungskläger die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und mit welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (st. Rspr. des BAG, z.B. BAG 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - Rn. 27, BAGE 169, 72; 14. März 2017 - 9 AZR 54/16 - Rn. 10; 11. Juni 2013 - 9 AZR 855/11 - Rn. 16; 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09 - Rn. 14; vgl. auch BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 11).

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder es zu wiederholen (st. Rspr. des BAG, z.B. BAG 27. Januar 2021 - 10 AZR 512/18 - Rn. 15; 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - Rn. 27 m. w. N., BAGE 169, 72; 14. März 2017 - 9 AZR 54/16 - Rn. 10; 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09 - Rn. 14; 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 11).

  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99

    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für

    Auszug aus LAG Hessen, 30.06.2023 - 8 Sa 388/22
    Ein pauschales Bestreiten des Arbeitnehmers ohne jede Begründung genügt dagegen nicht (vgl. BAG 16.3.2000 - 2 AZR 75/99, juris).
  • BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 580/02

    Schadensersatz wegen Betruges

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 700/11

    Kündigung wegen Verdachts einer Straftat - Darlegungspflichten des Arbeitgebers

  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 587/94

    Anforderungen an die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers vor einer

  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 732/11

    Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist

  • BAG, 28.03.1974 - 2 AZR 472/73

    Kündigung - Zustimmung des Betreibsrates - Mitteilung der Kündigungsabsicht -

  • BGH, 11.06.1990 - II ZR 159/89

    Schadensersatz durch Konkurseröffnung und Vereinbarungen mit Konkursverwaltern

  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 164/94

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung von Entlastungsvorbringen

  • BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 294/85

    Änderungskündigung zur Entgeltkürzung

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 163/07

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 855/11

    Anforderungen an die Begründung eines Rechtsmittels - gesetzlicher Urlaub -

  • BAG, 06.11.1956 - 3 AZR 42/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Ablösung der Dienst- und Disziplinarordnung der

  • BGH, 12.02.2020 - XII ZB 445/19

    Darlegen der Berufungsbegründung zur Entscheidungserheblichkeit des

  • BGH, 08.06.2021 - VI ZB 22/20

    Anforderungen an die Berufungsbegründung zu den Umständen hinsichtlich

  • BGH, 28.07.2016 - III ZB 127/15

    Berufungsbegründung: Anforderungen an die Darlegung der

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